Gagklau auf Twitter?

Symbolbild Gagklau auf Twitter
Symbolbild Gagklau auf Twitter
Endlich ein Hacker-Symbolbild: Gagklau im Internet (Foto: ParallelVision auf Pixabay)

Am 4. November 2013 schreibt die Comedienne Vanessa Willi auf Twitter: „Ich wollte dieses Jahr 10kg abnehmen. Fehlen nur noch 13.“ Knapp, pointiert, Setup, Punchline, in weniger als 60 Zeichen. Es ist das, was viele an Twitter schätzen. Bis heute haben den Spruch mehr als 500 User:innen geretweetet, 2000 haben auf „Gefällt mir“ geklickt.

Und manche kopieren ihn: Schon die Suche auf Twitter liefert zahlreiche Ergebnisse von Privatpersonen, die den Spruch als ihren ausgeben. Er taucht über die Jahre immer wieder bei Anbietern von „Sprüchen des Tages“ auf, verschwindet wieder, taucht wieder auf. Er wird auf T-Shirts, Hoodies, Blechschilder oder Frühstücksbrettchen gedruckt. Alles ohne Quellenangabe.

Zugegeben: Selbst Comedians auf verschiedenen Kontinenten haben manchmal ähnliche Witze zu einem Thema. Manche Ideen liegen einfach in der Luft, Stichwort parallel thinking. Und wer sie zuerst hatte, lässt sich unmöglich nachverfolgen. Manchmal aber eben doch, zumal wenn Zeichen für Zeichen kopiert wird.

Gagklau auf Twitter: Übersicht von Tweets
Eine einfache Suche führt schon zu kopierten Tweets (Screenshot: Twitter)

Für Viralseiten mit ihren Hunderttausenden Followern wie MadeMyDay, Weitergezwitschert, Bin mit dabei bis hin zu Glückwunschkarten-Shops oder Ramsch- und Souvenir-Versandhändler stellt Twitter ein schier unerschöpfliches Reservoir dar, das sich anzapfen und verwerten lässt. Sie fragen nicht nach, klatschen Sprüche auf ihre Produkte und tilgen häufig jeden Hinweis auf die Verfasser:innen oder erschweren zumindest die Rückverfolgung. Comedians setzen teilweise 20 Tweets am Tag ab, was ist da schon ein entlehnter? Und doch fragen sich viele: Was soll das?

Seit Twitter 2006 gegründet wurde, nutzen kreative und lustige Menschen die Plattform, um ihre Gedanken auszustellen. „Es ist so ein bisschen wie die Große Pause in der Schule“, beschreibt es Ole Waschkau, ein Stand-up-Comedian aus Lübeck, dessen Tweets auch schon auf Viralseiten gelandet sind. „Es geht um alles und nichts, und ein paar Clowns rufen witzige Sprüche rein, man macht sich mit Freuden über Prominente und Politiker lustig. Das ist einfach eine spaßige Energie.“

Reichweite kann ein Indiz für Originalität sein

Mit der zunehmenden Professionalisierung der Comedysphäre hat dieser Trend angezogen: Mehr denn je nutzen Comedians und Comedyautor:innen heute Twitter professionell, sei es als Experimentierfeld für Witze, als öffentlichen Entwürfeordner oder als Werkzeug, um sich einen Ruf oder eine Community aufzubauen. Vielen gelingt mal ein erfolgreicher Tweet. Aber wenn ein Account das regelmäßig schafft, über einen längeren Zeitraum, dann kann die Reichweite ein Indiz für Originalität sein. Eine für Comedy so wichtige Währung.

Comedians halten die Anbieter, die sich auf Twitter bedienen für problematisch. Einerseits, weil diese die Originalität untergraben. „If it’s on a T-Shirt it’s dead“, beschrieb das der New Yorker Stand-up-Comedian Gary Gulman in seinen berühmten 365 Tipps für Comedians auf Twitter. „We stand out by writing things the fashion people and advertisers and other hacks/amateurs can’t think of.“

Und dann ist da die Sache mit dem Geld. Zwar lässt sich mit der bloßen Arbeit auf Twitter, also dem reinen Originell-Sein, kein Geld verdienen. Aber Erfolg und Reichweite lassen sich eventuell ummünzen. Zum Beispiel, wenn Produktionsfirmen Gagautor:innen suchen und dann auf einen reichweitenstarken Twitteraccount aufmerksam werden. „Wenn die Content-ErstellerInnen nicht verlinkt werden, geht natürlich die Chance auf weitere Follower, Likes etc. flöten“, schreibt Waschkau in einer Twitternachricht.

So ist die Lage. Doch wo geht es von hier aus hin? Der Komplex lässt sich aufbrechen in drei kleinere Fragen: a) Dürfen die das? b) Sollten die das? c) Was kann man tun?

Dürfen die das? Klicke hier für die kurze Antwort!

Ja, die dürfen das. Im Allgemeinen.

Und hier für die lange.

Ja, die dürfen das. Im Allgemeinen. Zwar sind Tweets „Sprachwerke wie Schriftwerk, Reden und Computerprogramme“, die nach dem deutschen Urheberrecht potenziell zu den geschützten Werken zählen. Damit ein Werk Urheberrechtsschutz genießt, braucht es allerdings mehr. Der Urheberrechtsanwalt Carsten Ulbricht beschreibt es so:

Urheberrechtlicher [sic] Schutz genießt danach nur, was das Ergebnis schöpferischer Tätigkeit ist und so die individuelle Prägung seines Urhebers prägt. Diese Prägung muss dabei eine bestimmte Gestaltungs- oder Schöpfungshöhe erreichen, um einfache Alltagserzeugnisse auszusondern.

Hätten Tweets diesen Schutz, hätten sie ihn per Gesetz bis 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Urhebers. Angesichts der Menge an Tweets, die täglich abgesondert werden, und die eben in den meisten Fällen sicher keine Kunstwerke sind, wäre das für ein Rechtssystem kaum praktikabel. Zwar sei die Kürze von Tweets (heute maximal 280 Zeichen) kein Ausschlusskriterium, schreibt Ulbricht. Sie spreche aber tendenziell gegen das Erreichen der Gestaltungshöhe.

Ulbricht schrieb dies 2014 anlässlich der Kontroverse um ein Buch mit lustigen Tweets, das der MadeMyDay-Gründer Alex Bitschnau im Münchner Riva-Verlag herausgeben wollte. Ulbricht erstellte zwar laut eigener Angabe in diesem Fall für Bitschnau ein Gutachten, seine Einschätzung deckt sich aber mit der Rechtsauffassung deutscher Gerichte. Arno Lampmann, ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz aus Köln, schrieb ebenfalls 2014, dass bei Kurztexten nur in seltenen Fällen Urheberrechtsschutz zugestanden worden sei. Lampmann nennt zwei Werbeslogans, die beide mehr als 50 Jahre alt sind, und einen Streit um ein Karl-Valentin-Zitat von 2011.

2014 ist immerhin sieben Jahre her, hat sich seitdem etwas getan? Lampmann verneint das: „Ein Fall, in dem der Textteil eines Tweets als urheberrechtlich schutzfähig anerkannt wurde, ist mir nicht bekannt“, schreibt der Anwalt per Mail.

Bekannt dagegen: Fälle, in denen das nicht geklappt hat. Der Autor Tom Kraftwerk etwa ist 2017 gegen die Verwendung eines Tweets vorgegangen. Das Landgericht Bielefeld verneinte jedoch den Urheberrechtsschutz für den Tweet „Wann genau ist aus ‚Sex, Drugs & Rock n Roll‘ eigentlich ‚Laktoseintoleranz, Veganismus und Helene Fischer‘ geworden?“.

Moment, mögen Comedians nun denken. Was war das gerade eben mit Karl Valentin? War das nicht auch ein Komiker, der für pointierte witzige Aussagen bekannt war?

In dem Fall von 2011 ging es um einen Rechtsstreit der Erben von Valentins Nachlass gegen die Betreiberin einer Zitathomepage. Diese hatte den Spruch „Mögen hätte ich schon wollen, aber dürfen hab ich mich nicht getraut“ aufgeführt, was das Landgericht München verbot, weil es den Spruch als urheberrechtlich geschützt einstufte.

Für Twitter lässt sich daraus allerdings kaum etwas ableiten. Denn das Gericht folgte der Auffassung der Kläger:innen: Die Schöpfungshöhe von Valentins Spruch werde offensichtlich, weil er sogar im Duden stehe und dieser ferner zur Erklärung der zwölf Wörter ganze neun Zeilen benötige. Ein Argument, das für aktuelle Debatten keine Rolle spielt.

Ebenfalls keine Rolle für lustige Twitterer wird wohl die Änderung des deutschen Urheberrechts spielen, von der in den jüngeren Jahren häufig in den Medien zu lesen war. Im Zuge der Umsetzung einer umstrittenen EU-Richtlinie (Stichwort Uploadfilter) kursiert dabei die „160-Zeichen-Grenze“. Diese hat aber mit dem Urheberrecht nichts zu tun, sondern mit dem Leistungsschutzrecht.

Joschka Selinger von der Gesellschaft für Freiheitsrechte schreibt hierzu auf Anfrage: „Die Presseverlage erhalten durch die Reform ein Leistungsschutzrecht, das eine
Schöpfungshöhe gerade nicht voraussetzt. Presseverlage werden damit künftig gegen die Übernahme kürzester Textausschnitte auf Plattformen vorgehen können – Comedians und andere Urheber:innen nicht.“

Es schränke sogar die Äußerungsmöglichkeiten auf Twitter ein, prognostiziert Seliger: Wenn Twitter-User:innen ein Zitat aus einem Presseartikel verwenden, das länger als 160 Zeichen ist, „kann dieser Tweet durch den Upload-Filter gesperrt werden“.

Das juristische Fazit also: Wo kein Urheberrechtsschutz, da keine Urheberrechtsverletzung. Einen Tweet für eine Kachel zu verwenden oder auf Vintage-Blechschilder zu drucken ist also im Allgemeinen erlaubt.

Sie dürfen also, aber sollten sie auch? Man ist zunächst versucht zu antworten: Kommt drauf an, was sie für einen Nutzen aus der Sache ziehen.

Der US-Amerikaner Joshua Ostrovsky begann vor etwa zehn Jahren, als „fat jewish“ auf Instagram lustige Posts von anderen zusammenzustellen. Obwohl sich regelmäßig Comedians beschwerten, dass Ostrovsky ihre Witze geklaut habe, wuchs seine Followerschaft auf inzwischen zehn Millionen an. Er verkaufte gesponsorte Posts für mehrere tausend US-Dollar und bekam Buch- und Modelverträge, eine Radiosendung und Werbedeals, ironischerweise unter anderem mit Comedy Central, also einem Sender, der viel darauf hält, Comedy und Comedians zu verstehen. Comedy Central machte den Deal mit Ostrovsky später rückgängig. Es dürfte ihn nicht groß gekümmert haben.

Dermaßen profitieren können Anbieter wie MadeMyDay, die eher als anonym empfunden werden, natürlich nicht. Sie bekommen keine teuren Influencer-Verträge. Aber natürlich haben auch sie etwas von ihren Viralseiten mit den zusammengesammelten Inhalten.

Darum: Ein Anruf bei Mehmet Karakolcu. Karakolcu ist Unternehmer aus der Nähe von Ludwigsburg und steht hinter der Viralseite Schwarzer Kaffee mit ca. 400.000 Followern auf Instagram und knapp 800.000 auf Facebook. Schwarzer Kaffee nennt Verfasser:innen auf Bildkacheln und retweetet und verlinkt auf Instagram, nicht jedoch auf Facebook.

Karakolcu sagt, er habe Schwarzer Kaffee einige Jahre nur als Hobby betrieben. Später kam ein Onlineshop dazu, in dem er unter anderem T-Shirts, Kaffeetassen und Badeenten verkauft. Das Angebot von Schwarzer Kaffee in den sozialen Medien will er vom Shop getrennt sehen. „Da geht es um Unterhaltung, ich gebe einfach Dinge weiter, damit die Leute was zu lachen haben“, sagt er. Er räumt ein, dass die Bekanntheit der Viralseite sich auch positiv auf Verkaufszahlen im Shop auswirken könne. Letzten Endes ist ein solcher Zusammenhang aber schwer nachweisbar.

Tippe hier, um weitere Beispiele für Viralseiten anzuzeigen und wie sie Geld verdienen

  • MadeMyDay wird vom (oben bereits erwähnten) Österreicher Alex Bitschnau betrieben und hat mehrere Millionen Follower auf Facebook, Instagram und Youtube. 2016 kritisierten zwei Youtuber den Anbieter dafür, dass offensichtlich viele Videoinhalte von ausländischen Seiten abgekupfert seien. Auf Facebook, Instagram und Twitter sind manchmal Verfasser:innen auf Bildkacheln genannt, jedoch nie verlinkt. Auf Youtube ist keine Werbung geschaltet, die mit „Werbung“ bezeichneten Container auf der Homepage sind leer. Ein angegliedertes Magazin ist schon seit Monaten nicht mehr bespielt worden. Es ist nicht klar, ob und wie mit diesem Angebot Geld verdient wird. Die in Österreich gemeldete Made My Day GmbH nennt auf der Homepage als Unternehmenszweck „Art & Marketing“. Laut der im Unternehmensregister hinterlegten Bilanz konnte die GmbH 2019 einen Überschuss von etwa 380.000 Euro verzeichnen. Auf Nachfrage, ob geplant sei, Verfasser:innen zu verlinken oder evtl. finanziell zu beteiligen, hat Bitschnau nicht reagiert.

  • Bin mit dabei (1,3 Mio. Follower auf Facebook) nennt auf Bildkacheln auf Facebook manchmal Verfasser:innen, verlinkt diese aber nicht. Die Seite nimmt laut eigener Aussage teil an einem Partnerprogramm mit Amazon, über das „durch die Platzierung von Werbeanzeigen und Links zu Amazon.de Werbekostenerstattung verdient werden kann“. Als Firmenadresse ist auf der Homepage ein Postfach in Dubai angegeben. Die genannte E-Mail-Adresse existiert nicht. Eine Nachfrage auf Facebook, ob geplant sei, Tweet-Verfasser:innen finanziell zu beteiligen oder zumindest zu verlinken, wurde nicht beantwortet.

  • Twitterperlen wird von einer Nürnberger Digitalagentur rein als Marke betrieben. Twitterperlen retweetet und verlinkt Verfasser:innen. Ein Artikel in der Süddeutschen Zeitung suggeriert, dass die Macher Werbeeinnahmen generieren. Allerdings könnten damit auch Einnahmen der Agentur gemeint sein. Auf eine Anfrage von Setup/Punchline zum Gespräch haben die Betreiber nicht reagiert.

Ob nun Affiliate Links, Werbung, Shop oder starke Marke: Irgendeinen Nutzen haben die Betreiber also wohl immer von ihren Seiten. Comedian Ole Waschkau würde die Frage nach der Rechtmäßigkeit aber ganz vom finanziellen Nutzen trennen. „Das Problem liegt ja nicht nur darin, dass sie Tweets oder Gags von anderen nehmen“, schreibt er, „sondern besonders auch darin, dass sie ihre eigenen Grafiken aus den Sachen bauen die Gags quasi als ihre eigenen ausgeben.“

Waschkau fühlt sich nicht um Geld betrogen. Er schreibt: „Es würde schon reichen, wenn [die Betreiber] die VerfasserInnen der Gags verlinken würden.“ Es sei das Mindeste, was man erwarten könne.

Als Positivbeispiel kann hier Twitterperlen fungieren. Das Angebot, hinter dem eine Medienagentur aus Nürnberg steht, funktioniert ähnlich wie MadeMyDay und Schwarzer Kaffee. Allerdings berichteten mehrere Personen Setup/Punchline unabhängig voneinander, dass die Betreiber inzwischen um Erlaubnis fragten, Tweets zu nutzen (obwohl sie das rechtlich eben, siehe oben, im Allgemeinen nicht müssten). Außerdem würde Twitterperlen Originaltweets retweeten und sonst auch Links zu den Verfasserprofilen setzen.

Was also tun?

Eine Möglichkeit ist es sicherlich, die Betreiber anzuschreiben. Karakolcu sagt, er komme Bitten um Verlinkung immer nach, außer auf Facebook. „Sobald ich einen Link in einen Post mache, wird die Reichweite extrem eingeschränkt“, sagt er. Denn natürlich wolle Facebook die Leute auf der Plattform halten.

Die Verfasser:innen zum Beispiel in einem Kommentar unter dem Post zu nennen möchte er aber auch nicht: „Wenn ich einen Link setze, dann nehmen sich einfach andere meine Quellen und kopieren das, was ich gemacht habe.“ Er verbringe täglich drei oder vier Stunden mit der Suche nach passendem Content für Schwarzer Kaffee, es gebe aber Seitenbetreiber (häufig mit Dutzenden Seiten nebeneinander), die es sich viel einfacher machen wollten, sagt er.

Vereinzelt habe er auch Twitter-User:innen Artikel aus seinem Shop angeboten, in einem Fall sogar jemanden am Verkauf einer Tasse prozentual beteiligt. Pauschal sei das aber nicht möglich. „Für eine Kachel würde sich das nicht lohnen“, sagt Karakolcu. „Ich poste sechsmal am Tag, wenn ich für jeden Post 50 Euro zahlen würde, hätte ich kein Einkommen mehr.“ Entsprechend lohne es sich für ihn auch nicht, zum Beispiel Designer oder Gagautoren einzustellen.

Eine andere Möglichkeit ist es, Urheberrechtsverstöße an Twitter zu melden. Solche Verstöße liegen zwar im Allgemeinen wohl gar nicht vor (siehe oben), allerdings läuft der Meldeprozess unkompliziert über ein Online-Formular und ist im Zweifelsfall einen Versuch wert. In den USA ist Twitter früher schon Meldungen nachgekommen und hat kopierte Tweets gelöscht.

Etwas schwieriger wäre es, die Auswahlmechanismen zu überlisten. Vor anderthalb jahren tricksten Designer:innen bestimmte Bots auf Twitter aus, die auf Tweets mit dem Inhalt „I’d like to see that on a t-shirt“ reagieren. Die zugehörigen Bilder landen automatisiert als Motive in T-Shirt-Shops. Manchen Shops wurde so der Schriftzug „This site steals art work / Do not buy from it“ untergejubelt.

Andere Kunstform, andere rechtliche Voraussetzungen, denn mit Fotos und Designs ist alles wieder anders gelagert. Und doch: Witze zu schreiben, die auf verschiedenen Ebenen funktionieren? Die so viel Gefallen bei der Masse finden, um von Viralseiten aufgegriffen werden und gleichzeitig zwischen den Zeilen eine subversive Botschaft vermitteln? Wer, wenn nicht Comedy-Autor:innen auf Twitter, wäre dazu in der Lage?